Gemeinschaft und Menschenrecht

Gemeinschaft und Menschenrecht

Legimi

„Der Begriff anthropologische Soziologie bezeichnet den Zusammenhang zwischen geistigen (noogenen) Einstellungen und soziologischen Konsequenzen. Er weist darauf, dass wegen der soziogenen - von der Gesellschaft her auf das Individuum einwirkenden -, wie auch wegen der soziotropen - vom Individuum auf die Gesellschaft einwirkenden - Faktoren, die bei der Ausgestaltung und Begrenzung gesellschaftlichen Umgangs mitwirken, die unterbewussten Prämissen als Beteiligung an den empirisch beschreibbaren Effekten gesellschaftlicher Situationen und Kultur berücksichtigt werden müssen, will sich Soziologie nicht heimlich oder unheimlich ideologie-gesteuert gebärden.“ Die Definition des Wissenschaftsgegenstandes unter Einbeziehung der Physiologie des Menschen und ihrer natürlichen Grenzen muss die theoretischen Probleme „Deskription versus Präskription“, „Gefügtheit versus Fiktion“, „Vermögen versus Kultus“, „Autonomie versus Projektion“ und „Integrität versus Anpassung“ berücksichtigen. Die Entstehung des Patriarchats, das sich als Staatsreligion ausdrücken kann, ist ohne Not-Wendigkeit der Mythenbildung nicht denkbar. Tabu-Bildungen als Konsequenzen der Mythen betreffen die weltanschauliche Orientierung, Nahrung und Genuss, Gerätschaften und Berufe und die Sensualtität (einschl. Sexualität). Die Wiederkehr des Vorigen in verändertem Gewand zeigt sich in der Renaissance des Vorigen und ihre Interpretation als Fortschritt. Informationsbegrenzungen und apokalyptischer Abstieg sind Folgen des Patriarchats als getarnter Suizid in der ökologischen Krise. Die Wissenssoziologie behandelt die „Alltagswirklichkeit“, mit der Vorherrschaft der Dummheit im Gewande ritualisierter Klugheit und die Erarbeitung und Bearbeitung von Wissensvorräten u.ä. zusätzlich zum familiär erworbenen Wissensvorrat. Unser Alltagswissens besteht nicht aus Logik sondern aus Gültigkeit, dabei müssen wir das Relevanzprinzip und den Ahnenkult berücksichtigen. Bestandssicherung und kollaborative Blockierung ursprünglicher Möglichkeiten, der Aufwand und die Stärke der Verdummungsinszenierungen führen zu der Meinung, erlösungsbedürftig zu sein. Patriarchale Reglementierungen als Mischung von Ritualen und magischen Konventionen führen z.B. zum „Ja-aber-Glauben“ und zur Bewaffnung der Moralisten mit der Schuldfrage. Der Verlust von Persönlichkeitsrechten mit Hilfe der Isolationsdrohung gegenüber autonomen Bestrebungen blockiert den Zugang zur Sinnfrage und tröstet mit Bedeutungszuteilungen. Die Aktionsfelder als praktische anthropologische Soziologie bezeichnen definierbare Lebensbereiche von Menschen. Gemeinschaft und das Recht auf sich selbst als Erfahrung ereignet sich in der Konkretion der Fähigkeit ihrer Individuen, Geborgenheit ins Erleben zu geben. Umgang aus rechtsethnologischer Sicht - mit einem Exkurs zu Aspekten des Matriarchats – beschreibt z.B. das Recht auf Arbeit als das vom Recht auf Widerfahrnis von „leben“ abgeleitete Vermögen, sich selbst Frucht sein zu können durch selbst bestimmte Aktivität, die als „Freiheit für.“ verstanden werden kann. Dadurch kommen die Menschenrechte deutlich in den Blick.

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