Die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik nach dem Ebryonenschutzgesetz und deren Vereinbarkeit mit Art. 1 und 2 GG

Die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik nach dem Ebryonenschutzgesetz und deren Vereinbarkeit mit Art. 1 und 2 GG

Legimi

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) steht seit vielen Jahren im Mittelpunkt einer mit rechtlichen und ethischen Argumenten geführten Debatte. Um die verschiedenen Möglichkeiten einer PID aufzuzeigen, werden zu Beginn das Verfahren und die verschiedenen Techniken zur Durchführung der genetischen Untersuchung kurz erklärt. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich sodann mit der Entwicklung der PID im Embryonenschutzgesetz. Dabei wird insbesondere auf den Auslegungsstreit des § 1 I Nr. 2 und § 2 I im alten ESchG in der Fassung vom 13.12.1990 (ESchG (1990)) eingegangen und die Diskussion über die PID bis zum entscheidenden Urteil des BGH im Jahre 2010 näher erläutert. Im Verlauf der Arbeit soll insbesondere deutlich werden, ob und wie sich die Chance für Eltern mit einem hohen genetischen Risiko, ein gesundes Kind zu bekommen, mit dem Verfassungsrecht vereinbaren lässt. Ist die PID zwar gesetzlich erlaubt, aber verfassungsrechtlich verboten? Auch diese Problematik wird unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher, sowie ethischer Argumente beantwortet.

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