Die Mitgliedschaft deutscher Universitäten und Hochschulen in einer EWIV
Legimi
„Im Jahr 1999 hat die Europäische Kommission auf Initiative des Kommissars Philippe Busquin der Forschungspolitik der Gemeinschaft neue Impulse gege-ben. In ihrer Mitteilung vom Januar 2000 startete die Kommission das Vorha-ben der Errichtung eines Europäischen Forschungsraumes (EFR), der mit dem Vorschlag für das 6. Forschungsrahmenprogramm (FRP) 2002-2006 eine ent-scheidende Komponente zur Verwirklichung des EFR erhielt und die europäi-sche Forschungslandschaft grundlegend verändern wird. Dem Vorschlag der Kommission liegen drei wesentliche Prinzipien zugrunde: Konzentration der Mittel auf eine begrenzte Zahl von Themenbereichen, Ein-satz neuer Förderinstrumente, die eine strukturierende Wirkung auf sämtliche europäische Forschungs-, Technologie- und Entwicklungstätigkeiten haben, sowie Vereinfachung der Verwaltung, Flexibilität und Autonomie für die Teil-nahme am neuen Rahmenprogramm. Den Erfordernissen der Vereinfachung und Flexibilität wurden bereits 1985 durch die Schaffung der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) als eine Möglichkeit der europä-ischen Zusammenarbeit Rechnung getragen. Die EWIV ist die erste und einzi-ge europäische Gesellschaftsform, die nicht auf nationalem Recht beruht und für die grenzüberschreitende Kooperation zwischen Klein- und Mittelständi-schen Unternehmen (KMU) entwickelt wurde; sie ist gleichermaßen auf öffent-liche Einrichtungen anwendbar. Die vorliegende Arbeit wurde im Auftrag der KoWi von Simone Taufenbach er-stellt und soll den deutschen Hochschulen das Kooperationsinstrument der EWIV näher bringen. Die Arbeit informiert umfassend sowohl über die rechtli-chen Voraussetzungen zur Gründung einer EWIV an deutschen Hochschulen, als auch über Haftungsfragen und finanzielle Aspekte.
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