Das Menschenrecht auf soziale Sicherheit

Das Menschenrecht auf soziale Sicherheit

Legimi

Welchen Einfluss haben die sozialen Menschenrechte auf den heutigen Sozialstaat? Dieser Frage geht Ingo Stamm in seiner rechtssoziologischen Studie nach. Obwohl die Menschenrechte seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in zahlreichen internationalen und supranationalen Verträgen verankert wurden, finden sie de facto kaum Beachtung. So auch das Recht auf soziale Sicherheit, wie es unter Artikel 9 des UN-Sozialpaktes festgeschrieben ist. Im Rahmen dieses Rechts legt der Autor seinen Fokus auf das Risiko Arbeitslosigkeit und analysiert das sozialpolitische Handeln in Deutschland und Finnland. Am Beispiel der gegenwärtigen Arbeitslosensicherungssysteme Setzt er das dort vorgefundene Menschenbild in Kontrast zum Menschenbild der Menschenrechte. Hierfür untersucht er unter Anwendung der Objektiven Hermeneutik Dokumente aus beiden Ländern. Das Ergebnis zeigt, dass beide Länder, wenngleich auch in unterschiedlicher Intensität, arbeitslosen Personen weite Teile ihrer Autonomie entziehen, indem sie sie zu Erziehungsobjekten machen. Beide Staaten laufen dabei Gefahr, das Autonomieversprechen der sozialen Menschenrechte zu missachten. Mit der Fokussierung auf das Recht auf Einkommen in der Arbeitslosigkeit gewinnt die Studie an zusätzlicher Brisanz – wird doch in vielen europäischen Ländern im Zuge der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik immer strenger eine Gegenleistung von den Leistungsempfängern der Sozialen Sicherheit gefordert bzw. werden Sanktionen gegen Bürger eingeleitet, die zu wenige arbeitsmarktrelevante Aktivitäten vorweisen können.

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