Verfassungen oldenburgischer Bauerschaften

Verfassungen oldenburgischer Bauerschaften

Legimi

Die vorliegende Edition umfasst 92 Rechtsquellen zur Verfassung der Bauerschaften in der Grafschaft Oldenburg von 1580 bis 1785. Diese »Willküren«, »Beliebungen«, »Bauerbriefe« oder »Bauerordnungen«, wie sie sich selbst nennen, entstammen dem Rechtsbereich der Bauerschaften, der kleinsten Selbstverwaltungseinheit auf dem Lande. Das Recht, die Belange der eigenen Bauerschaft autonom zu verfassen, stammt wohl aus dem Mittelalter. Es wird 1814 liquidiert: Aus dem autonomen, genossenschaftlichen Bauergeschworenen wird der »Bauervogt« als unterster staatlicher Amtsträger. Auch diese Instruktion und ihre Vorläufer sind in der Edition enthalten. Die Edition schließt die Rechtsquellen-Lücke zwischen dem Sachsenspiegel (um 1230) und der ersten Landgemeindeordnung im Großherzogtum Oldenburg (1831).

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