Die Assistenzleistung

Die Assistenzleistung

Legimi

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden zum 01.01.2020 aus dem Sozialhilfegesetz SGB XII in das Rehabilitationsgesetz SGB IX überführt. Das Bundesteilhabegesetz qualifiziert sie damit als fachliche Rehabilitationsleistungen. Die Fachleistungen zur sozialen Teilhabe müssen dann als Rehabilitationsleistungen unabhängig von der Wohnform erbracht werden. Diese gesetzliche Änderung erfordert eine umfassende Umstellung der Betreuungskonzepte; die Assistenzleistungen nach dem offenen Leistungskatalog gemäß § 78 SGB IX bilden dafür die fachliche Grundlage. Die übersichtlich aufgebaute Publikation entwickelt die Ausführung von Matthias Rosemann zu den Neuerungen durch das BTHG in der Reihe „Fachwissen kompakt“ weiter. In Teil I werden die Grundlagen der Ermittlung und Feststellung der Eingliederungshilfeleistungen zusammenfassend dargestellt. In Teil II werden die vielfältigen Ausprägungen der gesetzlich definierten Assistenzleistungen, auf die Menschen mit Behinderungen Anspruch haben, beschrieben. Die Blackbox der Gestaltung von betreuten Wohnangeboten wird inhaltlich gefüllt. Damit ergeben sich Hinweise und Anregungen für die Gestaltung der Leistungsvereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Trägern der Eingliederungshilfe.

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