Die Alten Pflichten der Freimaurer
Legimi
Die "Alten Pflichten" (Old Charges) bilden die Grundlage der "regulären" Freimaurerei und haben bis heute Bedeutung. In manchen Freimaurerlogen ist es üblich, einem neuen Lehrling diese nach seiner Aufnahme zu überreichen. Erstmals sind die "Alten Pflichten" im Jahr 1730 (im Konstitutionsbuch der 1717 in London gegründeten Großloge von London und Westminster) erschienen. Im Jahr 1738 folgte eine neue überarbeitete und angepasste Version. Einige Großlogen verpflichten ihre Tochterlogen dazu, die "Alten Pflichten" bei den Zusammenkünften auszulegen. Manche zählen sie zu den "alten Landmarken" (Old Landmarks) und geben ihnen dadurch eine besondere Kraft. Erstmals erscheinen die "Alten Pflichten" von 1723 und 1738 zusammen mit der "Konstitution der Illuminaten" als nützlicher Begleiter und Inspirationsquelle.
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