Capital Requirements Regulation – CRR: Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, Stand: November 2013

Capital Requirements Regulation – CRR: Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, Stand: November 2013

Legimi

Die Regulierung des europäischen Bankensektors wurde mit der Einführung der Capital Requirements Regulation (CRR) grundlegend überarbeitet. Neben der Übernahme der Anforderungen von Basel III in Europäisches Recht, wurden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen für alle Institute und Wertpapierfirmen innerhalb der Europäischen Union durch die CRR in dem sogenannten „Singe Rulebook“ in Form einer EU-Vorordnung vereinheitlicht. Durch direkte Anwendungspflicht der CRR ohne nationale Umsetzung in Deutschland, ist es für die betroffenen Institute unerlässlich, sich detailliert mit dem gesamten Regelwerk auseinanderzusetzen. Die unter dem Stichwort „Basel III“ bekannten im Nachgang zu der Finanzmarktkrise ab 2007 erlassenen neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen umfassen dabei insbesondere - die Neuregelung der aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln - Neuerungen bei den Kapitalanforderungen (CVA Risk Capital Charge und Überarbeitung der Anforderungen für Zentrale Kontrahenten), - Einführung von Liquiditätskennziffern Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR) - die Einführung einer Verschuldungsquote (Leverage Ratio) sowie - die erweiterten Offenlegungsverpflichtungen. Außerdem zahlreiche nationale Wahlrechte und Auslegungsentscheide durch die einheitliche Regelung in der CRR abgelöst. Diese Buch enthält die unveränderten offiziellen Amtstexte der CRR-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der korrigierten Fassung vom 30. November 2013. Die Gegenüberstellung von deutscher Übersetzung du dem englischen Originaltext bietet dem Leser eine gute Grundlage für die täglich Arbeit.

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